AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebammenpraxis MamaMia!
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen( AGB) der Hebammenpraxis MamaMia! gelten für alle Kurse von verschiedenen kooperierenden Hebammen und Mitarbeitern der Hebammenpraxis MamaMia! sowie für die originäre Hebammenarbeit
Allgemeines/Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Veranstaltungen (insbesondere Kurse, Seminare) der Hebammenpraxis MamaMia! (nachfolgend Hebammenpraxis). Dies sind insbesondere die Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse, Babymassage, Glückskinderkurs und Beratungen (Trageberatung, Stillberatung) sowie zusätzlich alle weiteren Leistungen der Hebammenpraxis.
Der Umfang der Leistungen der Hebammenpraxis (insbesondere Ort, Zeit, Dauer, Ziel der Veranstaltung) ergibt sich aus der Kursbeschreibung in der zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Internetseite der Hebammenpraxis ( www.hebammenpraxis-mamamia.de) veröffentlichten Fassung.
Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die weibliche Form verwendet wird, dient dies der sprachlichen Vereinfachung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gleichermaßen für männliche oder juristische Personen.
Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung.
Die Ankündigung einer Veranstaltung durch die Hebammenpraxis insbesondere auf der Internetseite und auf sonstigen Werbeträgern ist unverbindlich. Die Darstellung eines Angebots stellt eine unverbindliche Aufforderung dar, hierzu von Seiten der Anmeldenden ein Angebot abzugeben.
1. Anmeldung
Die Anmeldung zu Kursen erfolgt schriftlich mit einem Anmeldebogen der vom Kursleiter persönlich abgegeben oder verschickt wird. Mit der Rücksendung der unterschriebenen Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und die Teilnehmerin ist für die Teilnahme am Kurs verbindlich angemeldet. Eine separate Bestätigung erfolgt nicht.
Die Kommunikation zwischen der Hebammenpraxis und der Teilnehmerin erfolgt vorwiegend per Email oder SMS. Der Teilnehmerin wird angeraten, die Emailadresse der Hebammenpraxis in ihrem Spam-Filter freizuschalten und das Spam-Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebammenpraxis hin zu kontrollieren.
Die Teilnehmerin verpflichtet sich, der Hebammenpraxis eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen Daten, insbesondere eine Änderung der Emailadresse, des Namens, des Wohnortes, der Telefonnummer/ Handynummer sowie der Versicherung mitzuteilen. Das erleichtert uns Hebammen den sowieso schon hohen bürokratischen Aufwand enorm und wir finden Sie schneller, wenn Sie mit ihrem Baby nach Hause gekommen sind!
2. Warteliste
Eine Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmerinnen möglich. Die Anzahl der Kursteilnehmer wird von der Kursleitung festgelegt und ist je nach Kurs unterschiedlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Eine Warteliste wird im Bedarfsfall geführt.
3. Mindestteilnehmerzahl
Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird ist je nach Kurs unterschiedlich und wird von der jeweiligen Kursleitung festgelegt. Für Geburtsvorbereitung und Rückbildung beträgt die Mindestteilnehmerzahl an Frauen im Regelfall acht, in der Babymassage sechs Frauen mit Babys.
4. Rücktritt und Kündigung durch die Hebammenpraxis
Für den Fall, dass die Mindestteilnehmerzahl zwei Wochen vor Beginn des Kurses nicht erreicht ist, kann die Hebammenpraxis vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird in diesem Fall gegenüber der Anmeldenden unverzüglich erklärt. Die Hebammenpraxis kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt des Kurses ändern.
Wenn aus einem organisatorischen oder sonstigen wichtigen, von der Hebammenpraxis nicht zu vertretenden Grund, insbesondere höherer Gewalt, plötzlicher Nichtverfügbarkeit oder Erkrankung der Kursleiterin ein Kurstermin nicht am vorgesehenen Termin stattfinden kann, wird der Kurstermin verlegt.
Im Fall der Absage des vollständigen Kurses wird die bereits entrichtete Teilnehmergebühr zurückerstattet. Eine Unterrichtung über eine erforderliche Absage einer Veranstaltung durch die Hebammenpraxis wird unverzüglich erfolgen.
Die Hebammenpraxis behält sich vor, Kurse aus einem wichtigen Grund mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rücktritt oder Rückerstattung.
5. Rücktritt von der Anmeldung durch die Teilnehmerin
Der Rücktritt von der Anmeldung muss bis spätestens drei Kalenderwochen schriftlich vor Kursbeginn in der Hebammenpraxis MamaMia! eingehen. Geht bis zu diesem Zeitpunkt keine Rücktrittserklärung ein, so ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Nicht wahrgenommene Kurstermine können nicht erstattet und nicht mit der jeweiligen Krankenkasse durch die Kursleitung abgerechnet werden. Die Kosten werden von der Teilnehmerin getragen und die Gebühren orientieren sich an der Privat-Gebührenordnung mit !0,-€ pro Kursstunde. Ausnahmen bilden Abwesenheiten aus wichtigem Grund bei Krankenhausaufenthalten und vorzeitiger Entbindung.
6. Kursablauf
Die Kursstunden bauen aufeinander auf. Daher ist der Austausch von Kursteilnehmerinnen während eines laufenden Kursprogrammes nicht möglich. Sollte die Kursleitung verhindert sein und der Kurs nicht stattfinden können, so wird dies telefonisch oder per SMS spätestens am Tag des Kurses, den Teilnehmerinnen mitgeteilt. Bei der nächsten stattfindenden Kursstunde wird ein Ersatztermin festgelegt. Der Ersatztermin wird wie ein regulärer Termin behandelt.
7. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Das Widerrufsrecht ist durch Abgabe einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Email oder ein mit der Post versandter Brief) gegenüber der Hebammenpraxis über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, auszuüben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
8. Preise, Zahlungsbedingungen
Es gelten die in der jeweiligen aktuellen Ausschreibung (insbesondere Homepage) genannten Preise. Die Preise beinhalten gegebenenfalls Teilnehmerunterlagen, nicht jedoch Speisen und Getränke.
Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Die Teilnehmerin erhält mit der Anmeldebestätigung die Zahlungsinformation.
9. Abrechnung mit den Krankenkassen und Privat Versicherten
Wir rechnen die originäre Hebammenarbeit (Schwangerenvorsorge, Hilfe bei Beschwerden, Wochenbettbesuche, Stillberatung) Geburtsvorbereitung und Rückbildungskurse direkt mit den Krankenkassen ab. Zu Abrechnungszwecken sind mit der Anmeldung zum Geburtsvorbereitungskurs sowie zum Rückbildungskurs Angaben zur Krankenversicherung zu machen.
Gesetzlich Krankenversicherte haben spätestens am ersten Kurstag ihre gültige Versichertenkarte vorzulegen.
Die Kursgebühren für die Kurse zur Geburtsvorbereitung und Rückbildung werden bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Im Fall der Nichtteilnahme werden die jeweils anfallenden Gebühren des Kurses nicht von der Krankenkasse übernommen. Diese Kosten hat die Teilnehmerin zu tragen. Die Vergütung dieser Stunden orientiert sich an der privaten Gebührenordnung für Hebammen.
Die Teilnehmerin ist ferner zur Zahlung der Hebammenrechnung verpflichtet, auch wenn nicht alle in Anspruch genommenen Leistungspositionen von der Krankenkasse übernommen werden.
Bei Versicherten einer privaten Krankenkasse erfolgt die Rechnung privat, nach der gültigen Privatgebührenordnung für Hebammen.
Leistungsempfänger quittieren ihre Teilnahme der jeweilig teilgenommenen Stunden auf den Leistungsdokumenten des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen ( GKV). Das unterschriebene Dokument schicken wir zusammen mit einem Begleitschreiben zu Ihrer Krankenkasse oder deren Abrechnungszentrale. Die Rechnung selber verschicken wir über ein speziell verschlüsseltes Abrechnungssystem zu den Krankenkassen. Rechnen wir nicht online ab, wird uns automatisch 10% der Rechnung gekürzt.
Teilnehmerinnen haben im Falle der Versäumnis von Kursstunden keine Möglichkeit diese nachzuholen. Der Grund der Nichtteilnahme am Kurs ist dabei unerheblich.
Im Fall, dass ein Vertrag durch die Hebammenpraxis vorzeitig gekündigt werden muss, wird das Entgelt nach dem Verhältnis der durchgeführten Kursstunden (Teilleistung) zum Gesamtumfang berechnet.
Die Teilnehmerin ist ferner zur Zahlung der Hebammenrechnung verpflichtet, auch wenn nicht alle in Anspruch genommenen Leistungspositionen von der Krankenkasse übernommen werden.
Bei Versicherten einer privaten Krankenkasse erfolgt die Rechnung privat, nach der gültigen Privatgebührenordnung für Hebammen.
Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf die in der Rechnung genannte Kontoverbindung.
Als Verwendungszweck sind die Bezeichnung des Kurses (Kursnummer) sowie der Name der Kursteilnehmerin anzugeben.
Für die Übernahme der Partnergebühren bei Kursen sollte im Voraus die Rücksprache mit der Krankenkasse genommen werden. Die Partnergebühr beträgt 50€ beim Wochenendkurs und 10€ pro Abend beim fortlaufenden Geburtsvorbereitungskurs. Am Ende des Kurses wird eine Rechnung ausgestellt.
10. Wochenbettbetreuung
Bei der Anmeldung zum Geburtsvorbereitungskurs ist keine automatische Wochenbettbetreuung vorgesehen. Diese muss separat mit der jeweiligen Hebamme abgesprochen und ‚gebucht‘ werden. Bei Interesse dafür bitten wir Sie sich bei uns frühzeitig zu melden!
11. Haftung
Die Teilnahme an den angebotenen Kursen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Hebammenpraxis haftet bei Verletzungen des Körpers und der Gesundheit für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden haftet die Hebammenpraxis nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wir Hebammen sind in über die Gruppenhaftpflicht des Deutschen Hebammenverbandes versichert. Die Versicherungsunterlagen können gerne im QM Handbuch eingesehen werden. Jeder andere Mitarbeiter ist für seine Haftpflicht selbst verantwortlich.
12. Datenschutz/Schlussbestimmungen
Die Hebammenpraxis erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten (insbesondere Anrede, Vorname, Familienname, Adresse, Telefonnummer, Emailadresse von Teilnehmerinnen, Art der Krankenversicherung, voraussichtlicher Entbindungstermin bzw. Geburtsdatum und Name des Kindes), die zum Zwecke der Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind.
Der Hebammenpraxis ist die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Durchführung des Vertrages sowie zu Abrechnungszwecken gestattet.
Die Teilnehmerin hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft betreffend der bei der Hebammenpraxis gespeicherten Daten. Die Teilnehmerin hat das Recht auf Berichtigung der personenbezogenen Daten, wenn diese unrichtig sind.
Die Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Text eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, welche dem Zweck der gewollten Regelung am ehesten entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
(Fassung 15.11.2019)